Rechtsanwalt Kaufrecht Küche Siegburg

Rechtslage bei Mängeln - Wenn die Traumküche zum Alptraum wird

Rechtsanwalt Markus Büttgenbach
verzögerte Lieferung - Mängel - Rückabwicklung Kaufvertrag

Rechtsanwalt Kaufrecht Siegburg:
Was ist bei Mängel bei meiner neuen Einbauküche zu beachten?

Der Kauf einer neuen Küche ist ein freudiges Ereignis. Oftmals steckt viel Zeit und Hingabe in der Planung Ihrer perfekten Küche. Daher ist die Vorfreude groß, wenn Sie Ihre Traumküche endlich gekauft haben und Sie nun sehnsüchtig darauf warten, dass die Küche endlich funktionsfähig in Ihrem Zuhause aufgebaut wird.

Jedoch wartet hier oftmals viel Ärger auf Sie: Entweder wird die neue Küche nicht geliefert, nicht so wie geplant geliefert, weist Mängel auf, es fehlen Teile oder die übrigen Montagearbeiten werden nicht fertiggestellt. Im Einzelfall kann es für Privatpersonen schwierig sein, zu unterscheiden, welche Rechte bei technischen und optischen Mängeln zustehen. Dann stellt sich die Frage: Muss ich die Küche bezahlen trotz Mängel? Und wer nun selbst beginnt, mit dem Verkäufer zu verhandeln, muss häufig feststellen, dass dieser nicht reagiert, Sie hinhält oder keine Zugeständnisse macht. Daher kommt es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten bezüglich der behaupteten Mängel.

Der Kauf einer Küche sollte deshalb gut überlegt sein. Denn: Beim Kauf von Küchenzeilen gelten zum Teil andere Regeln als beim Kauf sonstiger Produkte.

Küchenzeile

Bei der Bestellung einer Küchenzeile schließen Sie einen Kaufvertrag. Dabei stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer zu. Diese können Sie innerhalb von 2 Jahren ab Kauf bzw. Lieferung in Anspruch nehmen. 

Hier greifen die “Grundregeln eines Kaufvertrags”.

Einbauküche

Bei der Bestellung einer Einbauküche ist dies meist Ihren räumlichen Verhältnissen angepasst. Dabei handelt es sich um einen Werkvertrag. In diesem können Sie den Verkäufer 5 Jahre in Anspruch nehmen.

! Für die Elektrogeräte gilt wiederum nur die zweijährige Frist aus dem Kaufrecht.

Was ist ein Küchenkaufvertrag?

Ein Küchenkaufvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Verkäufer und einem Käufer einer Küche abgeschlossen wird. Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich in § 433 BGB geregelt. Der Vertrag legt die Bedingungen fest, unter denen der Kauf stattfindet, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen und der Lieferbedingungen. Er kann auch Bestimmungen enthalten, die sich auf die Garantie, die Reparatur und die Rückgabe der Küche beziehen. In einem Kaufvertrag kommt zudem stets zum Ausdruck, dass die verkaufte Sache keine Sach- und Rechtsmängel vorweisen darf, sprich “in Ordnung” sein muss.

Es ist demnach wichtig, sorgfältig zu lesen, bevor man einen Küchenkaufvertrag unterschreibt. So stellen Sie sicher, alle Bedingungen und Verpflichtungen zu verstehen und zu akzeptieren.

Was sind typische Mängel bei neuen Einbauküchen?

Es gibt eine Reihe von Mängeln, die bei neu hergestellten und gelieferten Einbauküchen auftreten können. Allgemeinhin lassen sich 3 verschiedene Arten von Mängeln bei verzeichnen:

Mängel bei der Planung & Konzeption, beispielsweise falsche Maße oder Materialien

Mängel am gelieferten Material, z.B. beschädigte Oberflächen, gebrochene oder fehlende Teile, sogenannte Sachmängel

Mängel bei der Montage, es werden z.B. schiefe Türen eingebaut

Sind Planung, Konzeption und Montage der Küche vertraglich vereinbart worden, so müssen diese stets ordnungsgemäß erfolgen. Der Lieferant haftet für die Fehlplanung, sofern die Mängel nicht auf falsche Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

Es ist daher wichtig, dass alle Mängel bei der Übergabe der Küche an den Käufer dokumentiert werden, damit sie später behoben werden können.

Wie sieht es mit der Beweislast für Mängel an der Einbauküche aus?

Gute Nachrichten: Die Beweislast für Mängel an Ihrer neuen Einbauküche oder Küchenzeile ist für Käufer günstig geregelt. Im Allgemeinen hat der Verkäufer für nahezu sämtliche Mängel zu haften, die innerhalb von 6 Monaten nach dem Küchenkauf aufgetreten sind. Denn hier wird vermutet, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren.

Nachdem diese 6 Monate abgelaufen sind, müssen Sie als Käufer beweisen, dass die Mängel schon bei der Übergabe da waren, damit Sie die Küche trotz Mängel nicht vollständig bezahlen müssen. Hierzu muss oftmals ein technischer Sachverständiger eingeschaltet werden, woraufhin zunächst hohe Kosten auf den Käufer zukommen. Erst, wenn bestätigt wird, dass die Mängel nicht von Ihnen verursacht wurden, hat der Verkäufer die Kosten im Nachhinein zu übernehmen.

Demgegenüber bietet Ihnen die Herstellergarantie einen großen Vorteil: Falls der Hersteller garantiert, dass beispielsweise Einbaugeräte für eine bestimmte Zeit halten, müssen Sie als Käufer  innerhalb der Garantiezeit nicht beweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.


Tipp: Sorgen Sie für Nachweise!

Auch wenn Ihre Küche von einem Experten ausgemessen wurde, überprüfen Sie die Daten zu Ihrer Sicherheit noch einmal. 
Vermerken Sie auf dem Auftrag, dass die Küche professionell ausgemessen wurde. Notieren Sie sich auch den Namen der anwesenden Person. Sollten Sie Mängel beim Aufbau entdecken, melden Sie diese sofort, um zu umgehen, dass Sie die Küche bezahlen müssen, trotz Mängeln.
Verweigern Sie alternativ, die Einbauküche abzunehmen, wenn der Mangel beim Aufbau sichtbar (geworden) ist.

Rechtsanwalt Siegburg:
Rückgabe, Umtausch & Widerruf bei Küchen

Ein Irrtum, welchem viele Käufer auflaufen: Generelles Rückgaberecht im Einzelhandel, etwa bei Nichtgefallen der Ware oder Kaufreue.

Bei Präsenzgeschäften, wie etwa bei einem Kauf einer Küche im Einzelhandel (Möbelhaus vor Ort), gibt es kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Einzelne Branchen, oft im Textilbereich, gewähren freiwillige Umtauschrechte. Bei Küchenzeilen oder Einbauküchen, die häufig nach individuellen Wunschvorstellungen des Kunden konfiguriert werden, ist eine solche käuferfreundliche Praxis nicht bekannt.

Anders sieht es allerdings bei Fernabsatzgeschäften, also dem Kauf über ein Online-Möbelhaus, aus. Hier wird dem Käufer nach Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Innerhalb dieser Frist kann sich der Küchenkäufer ohne Angabe von Gründen durch Erklärung des Widerrufs vom Kaufvertrag lösen. Ansonsten kann ein Kaufvertrag für einen Küchenkauf grundsätzlich nicht widerrufen werden. 

Es gibt jedoch auch hier eine wichtige Ausnahme: Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt worden sind. Hat also der Kunde die Küche nach individuellen Maßen konfiguriert, wird die Küche durch den Verkäufer in dieser Form keinen Absatz mehr finden. Hier besteht kein Widerrufsrecht.

Nacherfüllung, Nachbesserung & Co - Diese Rechte stehen Ihnen zu

Garantie & Gewährleistung bei einer Küche
Was ist der Unterschied?

Es ist wichtig, zwischen Garantie und Gewährleistung bei einer Küche zu unterscheiden, da diese häufig verwechselt werden.

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Küchenherstellers (oder des Verkäufers), innerhalb einer gewissen Zeit nach dem Kauf die Mangelfreiheit zu garantieren. Wie lange diese Garantie andauert, entscheidet der Hersteller im Voraus.

Im Gegensatz dazu ist die Gewährleistung bei einer Küche gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Hersteller gänzlich unabhängig von der Garantie eingehalten werden. Sie gilt 2 Jahre lang.  

Der Verkäufer kann sich nicht mit der Begründung aus der Verantwortung für einen Mangel ziehen, dass ja gegen den Hersteller Garantieansprüche bestünden. Der Käufer kann sich aussuchen, gegen wen er die Ansprüche geltend macht.

Nacherfüllung & Reparatur
Nie gleichzeitig

Tritt ein Mangel an der neu gelieferten Einbauküche auf, hat der Verkäufer das Recht – aber auch die Pflicht – zur Nacherfüllung. Die Nachbesserung muss binnen angemessener Frist erfolgen. Bei der Nachbesserung muss der Verkäufer den Mangel auf seine eigenen Kosten reparieren und trägt auch die Wege- und Transportkosten. 

Entscheidend ist, dass Sie wissen, dass diese beiden Rechte alternativ nebeneinander stehen, d.h. sie schließen sich aus und können nicht gleichzeitig von Ihnen verlangt werden.

Minderung & Rücktritt
Kann ich die Küche auch zurückgeben?

Das Thema Verbraucherschutz ist bei einem Rücktritt von einem Küchenkaufvertrag ein großes Thema. Generell gilt: Ist die vom Verkäufer oder dessen Anwalt gesetzte Frist oder Nachfrist zur Mängelbeseitigung erfolglos verlaufen, so kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. 

Grundsätzlich ist es dabei wie folgt: Der Verkäufer darf zweimal nachbessern. Schlägt diese Nachbesserung nachweislich beide Male fehl, können Sie als Käufer den Rücktritt erklären. Folge des Rücktritts ist dann die umfassende Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein wirksamer Kaufvertrag liegt vor.
  • Es wurde bewiesen, dass die Sache mangelhaft ist.
  • Die Fristsetzung und der Fristablauf werden beachtet.
  • Das Rücktrittsrecht ist nicht ausgeschlossen.
  • Eine Rücktrittserklärung wird abgegeben.
 

Verbraucher sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise eine Rücktrittsgebühr zahlen müssen, wenn sie von einem Küchenkaufvertrag zurücktreten. Es ist wichtig, die Bedingungen des Kaufvertrags sorgfältig zu lesen und zu verstehen, um zu wissen, unter welchen Bedingungen ein Rücktritt möglich ist und welche Kosten damit verbunden sind. Verbraucher sollten sich auch bewusst machen, dass sie möglicherweise von der Rückgabe ausgeschlossen werden, wenn sie die Küche beschädigt haben oder wenn sie nach der Lieferung benutzt wurde. Es ist daher wichtig, sich bei Rücktritten an den Verkäufer zu wenden und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine erfolgreiche Rückgabe zu gewährleisten.

Bei einer Minderung des Kaufpreises ist die Ermittlung eines konkreten Minderungsbetrages häufig mit gewissen Schwierigkeiten behaftet. Ein Ansatzpunkt können die hypothetischen Mängelbeseitigungskosten sein, die etwa in einem Kostenvoranschlag ermittelt worden sind.

Schadensersatz
Habe ich das Recht hierzu?

Wahrscheinlich fragen auch Sie sich: Kann ich auch Schadensersatz verlangen? Ist der Verkäufer für den Mangel an der gekauften Küche verantwortlich, besitzen Sie als Käufer das Recht auf Schadensersatz, da der Verkäufer den Mangel stets zu vertreten hat.

Büttgenbach: Ihr Anwalt für Kaufrecht

Ein Küchenkauf ist keine alltägliche Anschaffung; der Kaufpreis beträgt meistens mehrere tausend Euro und kann im Luxus-Segment sogar im sechsstelligen Bereich liegen. Da sollte man meinen, dass bei der Kaufvertragsabwicklung alles glatt läuft – doch leider ist dies nicht immer der Fall.

Haben auch Sie eine Einbauküche erworben und stehen nun vor Problemen mit dem Vertragspartner? Dann kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!

Wir haben zahlreiche Fälle in diesem Bereich außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und konnten uns im Jahr 2022 bereits gegen drei namhafte Hersteller erfolgreich für unsere Mandanten durchsetzen. Der erneute Sieg in einem Verfahren gegen eine namhafte Kuchenverkäuferin, welche Ihnen als Katalog-Herausgeberin bekannt sein dürfte, bestätigte erneut unsere Expertise auf diesem Gebiet. Gerne sind wir auch für Sie zur Stelle und verhelfen Ihnen zu Ihrer Traumküche!

Wie kann ich weiterhelfen?

Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehe ich gerne zur Verfügung.