Rechtsanwalt Siegburg

Ehevertrag nachträglich

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Einen Ehevertrag nachträglich abschließen – ist das möglich?

Eheverträge werden häufig mit der Vorbereitung einer Ehe in Verbindung gebracht. Ebenso meinen viele Menschen, dass nur besonders wohlhabende und einflussreiche Paare von Eheverträgen profitieren. Weniger bekannt ist, dass man einen Ehevertrag auch nachträglich abschließen kann. Dabei wird insbesondere übersehen, dass nachträgliche Eheverträge eine Trennung und Scheidung leichter machen können.

Die wichtigsten Punkte in Kürze

Infobox

Der nachträgliche Ehevertrag ist jederzeit während der Laufzeit der Ehe möglich. Er kann in verschiedenen Lebenssituationen Vorteile haben. Der nachträgliche Ehevertrag ist eine ausgezeichnete Grundlage, um mit der einvernehmlichen Regelung der Scheidungsfolgen eine nachfolgende Scheidung zu erleichtern. Eheverträge können grundsätzlich nicht nur in Unternehmer-Ehen eine existenzsichernde Wirkung entfalten.

Was ist ein Ehevertrag?

Eheverträge sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Eheleuten. Sie treffen vom Gesetz abweichende Regelungen zu bestimmten Aspekten wie zu Unterhaltsfragen, zum Versorgungsausgleich, zum Güterstand und weiteren. Manche Verträge dieser Art sind umfassend, andere auf einzelne Aspekte beschränkt. Die Eheleute sind in der Gestaltung eines Ehevertrages grundsätzlich frei. Das entspricht der Vertragsfreiheit der Menschen in Deutschland. Allerdings können bestimmte Vereinbarungen in Eheverträgen sittenwidrig und einseitig zulasten eines Partners definiert sein. In diesen Fällen unterliegen sie einer richterlichen Kontrolle. Insbesondere wenn eine Partei auf bestimmte Leistungen, wie einen Unterhaltsanspruch verzichtet, können derartige Vereinbarungen zu einer einseitigen Benachteiligung eines Ehepartners zu Lasten der Sozialsysteme führen.

Wann kann ein Ehevertrag geschlossen werden?

Eheverträge können vor der Ehe vorbereitet und anlässlich der Eheschließung geschlossen werden. Grundsätzlich können Sie jederzeit während einer bestehenden Ehe abgeschlossen werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Sogar zum Scheidungstermin hin können Eheleute noch vertragliche Regelungen etwa über Scheidungsfolgen treffen.

 

Welche Voraussetzungen hat ein nachträglicher Ehevertrag?

Die Eheleute müssen sich über eine vertragliche Regelung zu einem bestimmten Punkt oder zu einer ganzen Reihe von Aspekten in Beziehung zur Eheführung einig sein. Zu seiner rechtlichen Wirksamkeit muss der Ehevertrag notariell beurkundet werden. Eheverträge sind freiwillige Angelegenheiten. Kein Ehepartner kann zum Abschluss gezwungen werden.

Damit ein Ehevertrag rechtlich wirksam ist muss dieser notariell beurkundet werden.

Was sind die Vorteile eines nachträglichen Ehevertrages?

Während einer längeren Ehezeit können sich viele Bedingungen ändern. Vielleicht gründet einer der Ehepartner ein Unternehmen und wird wirtschaftlich sehr erfolgreich. Gemeinsame Kinder bringen häufig ebenfalls Veränderungen im Gesamtgefüge einer Ehe mit. Vielleicht sind auch beide Ehepartner wirtschaftlich erfolgreich und dabei kinderlos, sodass sie für den Fall einer möglichen Trennung/Scheidung vorsorgen und eine Veränderung des ehelichen Lebens vereinfachen möchten. Eheleute in der Krise einigen sich mit einem Ehevertrag zu bestimmten Scheidungsfolgen und machen den Weg zu einer kostensparenden, schnellen Scheidung frei.

Der grundsätzliche Vorteil eines Ehevertrages ist, dass bestimmte Rechtsfragen im Sinne und nach dem Verständnis der Eheleute geregelt werden können. Dabei weichen die Betroffenen von den gesetzlichen Regelungen ab und schneidern bestimmte Rechtsverhältnisse auf ihre Bedürfnisse zu. Beispielsweise spielt der Güterstand auch für bestimmte erbrechtliche Fragen eine Rolle. Hier kann man mit der Zeit die rechtlichen Bedingungen an die tatsächlichen Entwicklungen anpassen.

Ein nachträglicher Ehevertrag lässt den Beteiligten alle Freiheiten, den Verlauf und die Entwicklung in der Ehe erst einmal abzuwarten. Werden Eheverträge bereits vor der Ehe abgeschlossen, setzen sie ein relativ enges Korsett für das Miteinander in der Ehe. Hier kommt es immer auf die individuellen Vereinbarungen ein, aber der bereits im Vorfeld vereinbarte Ehevertrag bleibt immer im Hintergrund bewusst. Wird der Ehevertrag nachträglich geschlossen, so lassen die Beteiligten der Ehe einen natürlichen Lauf und passen dann später im Verlauf einige Punkte ihren speziellen Bedürfnissen an.

Wann ist ein nachträglicher Ehevertrag sinnvoll?

Diese Frage lässt sich nicht standardmäßig beantworten. Die Antwort hängt von den individuellen Umständen ab.

Hat etwa einer der Beteiligten im Laufe der Zeit ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut, ergeben sich bestimmte Fragen im Falle einer Trennung oder Scheidung. Ungeregelte Rechtsverhältnisse könnten in diesem Fall die Existenz des Unternehmens gefährden. Hier schafft ein nachträglicher Ehevertrag die gebotene rechtliche Sicherheit. Ähnliches kann allgemein in Erbschaftsfragen, in Güterstandfragen, beim Versorgungsausgleich oder beim Zugewinnausgleich gelten. Unternehmer und Selbstständige sollten stets auf die Möglichkeit eines nachträglichen Ehevertrages achten.

Wenn Eheleute in Trennung die Scheidungsfolgen in einem Ehevertrag regeln können, erleichtert dies die Scheidung maßgeblich. Es lassen sich erhebliche Kosten und viel Zeit einsparen, wenn auf diese Weise die einverständliche Scheidung möglich wird. Dabei kommen die Eheleute am Ende mit einem Anwalt aus, der vor Gericht für die eine Partei den Scheidungsantrag stellt, während die andere Partei im Scheidungstermin ihre Zustimmung erteilt.

Eheleute mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit profitieren ebenfalls von einem Ehevertrag, der nachträglich das anwendbare Recht regelt. Bei Trennung und Scheidung kann es ansonsten zu langen Verzögerungen und erheblichen Auseinandersetzungen kommen, weil nicht einmal Einigkeit darüber besteht, nach dem Recht welchen Landes Trennung und Scheidung bewertet werden.

Wenn ein großer Altersunterschied zwischen Eheleuten besteht, kann es über den Versorgungsausgleich zu einer Benachteiligung des älteren Ehepartners bei der Trennung/Scheidung kommen. Durch Modifikationen oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs beugen die Ehepartner einer solchen Benachteiligung vor.

Insgesamt profitieren auch alle Ehepaare von einem Ehevertrag, der nachträglich insbesondere für den Fall von Trennung/Scheidung große Unterschiede in den Vermögen berücksichtigt. Macht ein Ehepartner während der Ehezeit eine Erbschaft, kann sich dies auf die möglichen Ansprüche bei Trennung und Scheidung auswirken. Damit es später nicht zu heftigen rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, regeln vorsorgende Ehepartner mit einem Ehevertrag einige relevante Fragen im Vorfeld.

Auf kinderlose Ehepartner mit vergleichsweise ausgeglichenen Einkommensverhältnissen auf beiden Seiten ist das typische Trennungs- und Scheidungsrecht nicht zugeschnitten. Auch hier sorgt ein nachträglicher Ehevertrag für die gebotene Klarheit und Vereinfachung.

Was kostet ein nachträglicher Ehevertrag?

Die Kosten für Eheverträge sind von den unterschiedlichen Regelungsinhalten abhängig. Grundsätzlich wird ein nachträglicher Ehevertrag häufig von einem Rechtsanwalt vorbereitet und dann bei einem Notar beurkundet. Hier entstehen Kosten für die Gestaltung des Vertrages beim Rechtsanwalt und die Beurkundungsgebühr beim Notar. Für die Anwaltsgebühren ist der Gegenstandswert des Vertrages Ausgangspunkt, beim Notar spricht man vom Geschäftswert des Vertrages. Die Kosten können insgesamt bei einigen 100 EUR, aber auch bei einigen 1000 EUR liegen. Werden etwa Unterhaltszahlungen geregelt, bilden Jahreswerte den Geschäfts- und den Gegenstandswert.

Was kann ein nachträglicher Ehevertrag regeln?

Eheleute können mit einem nachträglichen Ehevertrag Güterstand, Unterhaltsfragen, Versorgungsausgleich oder Altersvorsorge regeln. Von der Güterstandsvereinbarung ist es unter anderem abhängig, ob ein Zugewinnausgleich bei einer Trennung/Scheidung durchgeführt wird oder nicht.

Viele Regelungen in nachträglichen Eheverträgen können an die Bedürfnisse der Beteiligten genau angepasst werden. Auch bei den Güterständen oder anderen Vereinbarungen müssen nicht immer reine, prototypische Variationen gewählt werden. Es sind leichte Modifikationen der jeweils bestehenden rechtlichen Regelungen ebenso möglich.

Mit Blick auf Trennung und Scheidung können sämtliche Scheidungsfolgen wie elterliche Sorge, Umgangsrechte und Unterhaltspflichten für Ehegatten/Kinder in einem Ehevertrag geregelt werden. Auch über Hausrat und Ehewohnung können Ehepartner für den Fall von Trennung/Scheidung im Vorfeld Vereinbarungen treffen.

Mithilfe eines nachträglichen Ehevertrags können dieBedürfnisse der Beteiligten genau angepasst werden.

Lassen Sie sich zur Möglichkeit eines nachträglichen Ehevertrages von einem familienrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt umfassend beraten. Er kann nach Ihren Vorgaben den Vertrag entwerfen, der dann notariell beurkundet wird. Wichtig ist es für Sie, dass Sie sich mit den Regelungen in einem Ehevertrag wohlfühlen. Suchen Sie auch die Beratung bei uns, wenn Sie sich auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung befinden und der Ehepartner Vorschläge für die Regelung der Rechtsfolgen macht. Sind Sie hier noch unsicher, ob Sie den Regelungen zustimmen möchten, gibt Ihnen eine kompetente anwaltliche Beratung mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang immer, dass ein Ehevertrag – auch nachträglich – eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Eheleuten ist. Sie müssen zu keiner Zeit einen Ehevertrag abschließen, können aber als Eheleute gemeinsam die Vorteile aus der einvernehmlichen Regelung bestimmter rechtlicher Fragen ziehen.

Nachdem Rechtsanwalt Markus Büttgenbach sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität absolvierte, tätigte er sein Referendariat im Bereich des Oberlandesgericht Köln.
Im Zuge seiner offiziellen Zulassung als Rechtsanwalt ist er seit 2017 an sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses von Fachanwaltslehrgängen sowie seinen jährlichen Teilnahmen an zahlreichen Fortbildungen hat sich Markus Büttgenbach als
Spezialist für Familien-, Verkehrs- sowie Vertragsrecht einen namhaften Ruf erarbeitet.