Rechtsanwalt Siegburg

Sorgerecht entziehen

Contents

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (5 Stimmen, Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...

Sorgerecht entziehen: Unter welchen Bedingungen ist es möglich?

 

Rechtliche Auseinandersetzungen über das elterliche Sorgerecht entstehen häufig im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Es kann weitere Situationen geben, in denen auf Betreiben eines Sorgeberechtigten dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzogen werden soll. Ebenso können von Amts wegen Verfahren eingeleitet werden, die die Entziehung des Sorgerechts und dessen Übertragung auf das Jugendamt zum Ziel haben. Sorgerechtsverfahren sind erhebliche Eingriffe in das gesamte Leben aller Beteiligten und vor allem in die Elternautonomie. In manchen Fällen gebietet es das Kindeswohl, als Ausnahmefall von der gesetzlichen Regel der gemeinsamen elterlichen Sorge abzuweichen. Die Familiengerichte machen sich eine Entscheidung zum Sorgerechtsentzug nicht einfach. Unbedingt sollten betroffene Eltern sich kompetente anwaltliche Unterstützung beim Fachanwalt für Familienrecht suchen. Das gilt bei der Beantragung des alleinigen Sorgerechts ebenso wie bei drohendem Sorgerechtsentzug.

Die wichtigsten Punkte in Kürze

Infobox

Einem Elternteil – oder von Amts wegen beiden Eltern – das Sorgerecht zu entziehen ist nur möglich, wenn das Kindeswohl ernsthaft gefährdet ist. Gewalt gegen Kinder oder Vernachlässigung können Gründe sein. Sorgerechtsverfahren vor dem Familiengericht sind Antragsverfahren auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil oder ein Amtsverfahren auf teilweise/vollständige Übertragung auf das Jugendamt.

Sorgerecht im Regelfall

 

Auch wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, kann ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart werden.

Der Gesetzgeber sieht als Regelfall für verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht vor. Deshalb ist in diesen Fällen ein alleiniges Sorgerecht der Ausnahmefall. Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge für minderjährige Kinder.

Regelfall ist alleiniges Sorgerecht bei unverheirateten Eltern. Dort obliegt die elterliche Sorge der Mutter. Die Eltern können sich auf ein gemeinsames Sorgerecht verständigen, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind. Ebenso kann der Kindesvater vor dem Familiengericht ein gemeinsames Sorgerecht oder in bestimmten Fällen auch ein alleiniges Sorgerecht für sich beantragen.

 

Kann man das Sorgerecht einklagen?

Genau betrachtet beziehen sich Sorgerechtsverfahren darauf, ein alleiniges oder – im Falle der unverheirateten Paare – ein gemeinsames Sorgerecht zu erlangen. Man kann deshalb im engeren Sinne das Sorgerecht selbst nicht einklagen. Dieses Recht steht Eltern per se im Zuge der elterlichen Autonomie zu. Wie es sich auf die Eltern verteilt, kann im Einzelfall variieren. Wenn davon die Rede ist, das Sorgerecht einzuklagen oder es einem Elternteil zu entziehen, handelt es sich immer um ein familiengerichtliches Sorgerechtsverfahren.

In diesen Fällen beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Ist er erfolgreich führt das dazu, dass dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzogen werden muss. Ebenso ist es möglich, dass ein Elternteil bei unverheirateten Paaren das gemeinsame Sorgerecht beantragt. In diesem Fall kommt es nicht zur Entziehung des Sorgerechts beim anderen Elternteil, sondern zur Teilhabe des Kindesvaters am Sorgerecht.

Bei den Amtsverfahren im Rahmen von § 1666 BGB steht die teilweise oder vollständige Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt im Raum.

 

Wie lange dauert das Sorgerechtsverfahren?

In seltenen Fällen sind sich Eltern darüber einig, dass ein Elternteil künftig das Sorgerecht allein ausüben soll. Das kann beispielsweise bei Trennung/Scheidung durch die Veränderung der Lebensverhältnisse geboten sein. Zeigen die Eltern diese Einsicht und einigen sich im Vorfeld, entscheidet das Gericht auf den Antrag des einen Elternteils zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts zügig.

Komplexere und damit länger gestalten sich Verfahren, in denen die Parteien über die Aufteilung des Sorgerechts streiten. In diesen Fällen kann es für das Gericht schwieriger sein zu bewerten, welche Entscheidung im einzelnen Fall dem Kindeswohl entspricht. Ältere Kinder werden in die Entscheidung einbezogen.

Einige Zeit kann auch darauf verwendet werden müssen, das tatsächliche Vorliegen schwerwiegender Gründe zu ermitteln, die für ein alleiniges Sorgerecht bei einem Elternteil oder für die Übertragung auf das Jugendamt sprechen.

Insgesamt besteht für Sorgerechtsverfahren vor den Familiengerichten ein Beschleunigungsgebot. Die Familiengerichte sollen die Unsicherheit aller Beteiligten möglichst schnell beenden und eine verbindliche Entscheidung treffen. Dennoch können sich solche Verfahren schon auf etwa ein Jahr erstrecken. Das gilt insbesondere, wenn Gutachter hinzugezogen werden, um die Situation in der Familie zu beurteilen.

 

Die Entziehung des Sorgerechts oder eine Übertragung des Sorgerechts stellt einen schweren Eingriff in das Elternrecht dar. Jedoch steht bei Sorgerechts-Angelegenheiten das Wohl des Kindes immer an erster Stelle.

Wann darf das Sorgerecht entzogen werden?

Die elterliche Sorge ist ein angestammtes Recht der Eltern. Im Regelfall üben sie es als verheiratetes Paar gemeinsam aus. Eine Entziehung des Sorgerechts mit der Übertragung auf einen Elternteil/auf das Jugendamt stellt einen schweren rechtlichen Eingriff in das Elternrecht dar. Deshalb kommt eine solche Entscheidung nur aus schwerwiegenden Gründen in Betracht, die das Kindeswohl gefährden.

Eine Trennung/Scheidung hat zunächst keinen Einfluss auf das gemeinsame Sorgerecht der Eltern. Allerdings können sich daraus Veränderungen der Lebensumstände ergeben, die für die alleinige elterliche Sorge eines Elternteils im Sinne des Kindeswohls sprechen. Allgemein ist Fehlverhalten der Eltern oder eines Elternteils maßgeblich, das von seinem Ausmaß eine gewisse Schwere erreicht und das Kindeswohl gefährdet.

Die Entscheidung des Gerichts orientiert sich mit Blick auf das Kindeswohl vorwiegend an folgenden Bereichen: Welche Sorgerechtsentscheidung unterstützt die Kontinuität bei der Entwicklung des Kindes, seine Förderung und soziale Bindung?

Als Gründe für eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts und Sorgerechtsentzug bei dem einen Elternteil/eine Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt kommen folgende Aspekte in Betracht:

Kindeswohlgefährdung durch

Misshandlung und Gewalt

– verweigerte notwendige medizinische Behandlung

– Vernachlässigung der Sorgepflichten

– gravierende Veränderungen der Lebensumstände zum Nachteil des Kindes

– Drogen- und Alkoholmissbrauch

– Sektenzugehörigkeit

Ebenso können sich die Eltern auf die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Beteiligten einigen. Auch der besondere Wunsch des Kindes, das bereits über eine ausreichende Einsicht verfügt, kann das alleinige Sorgerecht für einen Elternteil begründen.

 

Wird das Sorgerecht immer auf Dauer entzogen?

Das kommt auf die Umstände des einzelnen Falles an. Das Familiengericht kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil/auf das Jugendamt auch zeitlich begrenzen.

Insbesondere bei der Entziehung der elterlichen Sorge von Amts wegen erfolgt dieser Eingriff meistens auf Zeit. Wird das Sorgerecht wegen Alkohol und Sucht entzogen, kann nach einer gewissen Zeit erneut geprüft werden, ob der betroffene Elternteil oder beide Eltern inzwischen ihre Suchterkrankung überwunden haben. Ähnliches gilt, wenn Gerichte das Sorgerecht entziehen, weil ein Elternteil psychisch krank ist oder sich etwa der Vater nicht ausreichend kümmert. Für eine erneute Prüfung wird es meist notwendig, dass Betroffene selbst aktiv werden.

Wie kann das Sorgerecht entzogen werden?

Grundlage ist der Antrag des einen Elternteils auf Übertragung der alleinigen Sorge/ein Verfahren von Amts wegen auf Übertragung des Sorgerechts an das Jugendamt. Das bedeutet, dass bei einer positiven Entscheidung die Gerichte dem anderen Elternteil/den Eltern das Sorgerecht entziehen.

Für eine Entziehung des Sorgerechts ist es notwendig einen Antrag zu stellen.

Dem gerichtlichen Antrag voraus gehen regelmäßig Gespräche zwischen den Beteiligten. Das ist aber nicht immer ohne Weiteres möglich. Will etwa die Mutter dem Vater das Sorgerecht entziehen lassen, weil dieser sich nicht für das Kind interessiert und sich nicht kümmert, kommen vorhergehende Gespräche häufig nicht zustande. Es sollte zumindest versucht werden, ein Einvernehmen zwischen den Eltern herzustellen. Das beschleunigt das Verfahren und reduziert damit die Zeit der Unsicherheit für die Beteiligten.

Wer den Antrag beim Gericht stellen will, wird als Elternteil auch das Jugendamt einbeziehen, sofern das in vorhergehenden Gesprächen noch nicht geschehen ist.

Je nach Sachlage kann das Gericht bei Einvernehmen zwischen den Eltern in einem Termin über die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil entscheiden. In den streitigen Fällen werden mindestens zwei Termine vor dem Familiengericht benötigt, um alle Unterlagen zu sichten, gegebenenfalls das Kind anzuhören und die Argumente gegeneinander abzuwägen. Unter Beteiligung von Jugendamt und Gutachtern verlängern sich viele Verfahren.

Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt

Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kommt auch die Übertragung des Sorgerechts teilweise oder vollständig auf das Jugendamt infrage. Das sind die klassischen Amtsverfahren, die von Eltern besonders gefürchtet werden. Im Amtsverfahren ist es das letzte Mittel, das Sorgerecht zu entziehen, um das Kindeswohl zu sichern. Im Regelfall gehen weitere Maßnahmen voraus, die den Sorgerechtsentzug verhindern sollen.

Wie kann man den Entzug des Sorgerechts abwenden?

Beantragt der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann der vom Entzug des Sorgerechts bedrohte Elternteil argumentativ dagegen wirken. Hier können auch Sachverständigengutachten angeboten werden. Stehen bestimmte schwerwiegende Gründe für den Sorgerechtsentzug im Raum wie eine Suchterkrankung, muss dargelegt werden, dass der Betroffene alles tun wird, um sich von seiner Sucht zu lösen und seinen Verpflichtungen als Elternteil nachzukommen. Bei bewusst beeinflussbarem Fehlverhalten muss deutlich erkennbar werden, dass dieses Verhalten in Zukunft nicht mehr auftreten wird.

Droht den Eltern von Amts wegen der Entzug des Sorgerechts, geht es vorrangig darum im Sinne des Kindes die Bereitschaft zur Mitwirkung zu zeigen. Regelmäßig bietet das Jugendamt im Vorfeld verschiedene Maßnahmen an.

Fazit: Der Anwalt in Sorgerechtsverfahren

Der Fachanwalt im Familienrecht ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie dem anderen Elternteil das Sorgerecht entziehen lassen wollen oder wenn Ihnen der Entzug des Sorgerechts droht. Suchen Sie unbedingt so früh wie möglich anwaltliche Beratung und Unterstützung. Sorgerechtsverfahren sind komplex. Da es sich um eine gerichtliche Ausnahmeentscheidung handelt, das Sorgerecht zu entziehen, müssen im Vorfeld die Argumente und Beweise gesammelt werden, die eine solche Entscheidung unterstützen. Ebenso geht es um die Argumente und Beweise, die dabei helfen können, einen Sorgerechtsentzug zu vermeiden. Vertrauen Sie sich frühzeitig dem erfahrenen Familienrechtsanwalt an.

Nachdem Rechtsanwalt Markus Büttgenbach sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität absolvierte, tätigte er sein Referendariat im Bereich des Oberlandesgericht Köln.
Im Zuge seiner offiziellen Zulassung als Rechtsanwalt ist er seit 2017 an sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses von Fachanwaltslehrgängen sowie seinen jährlichen Teilnahmen an zahlreichen Fortbildungen hat sich Markus Büttgenbach als
Spezialist für Familien-, Verkehrs- sowie Vertragsrecht einen namhaften Ruf erarbeitet.