Sie können stets vorschriftsgemäß und umsichtig fahren: Die Chance, in einen Unfall verwickelt zu werden – ob selbstverschuldet oder nicht – ist immer gegeben. Sollte es schließlich einmal gekracht haben, erfolgt eine Schadenregulierung. Hierunter wird die Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall verstanden. Ihr Zweck: Schadensersatz vom Unfallgegner zu erhalten.
Als Geschädigter ist es zunächst Ihre Pflicht, den Schaden nachzuweisen und den Unfall aufzunehmen. Denn wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat das Recht, die vollständige Schadenregulierung bei einem Unfall von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung zu fordern. Jedoch: Die Versicherung Ihres Unfallgegener bietet Ihnen i.d.R. zwar den kompletten Schadenseratz für Ihre Fahrzeugs an, hält die Schadenshöhe im eigenen Interesse allerdings so gering wie möglich.
Schalten Sie daher unbedingt einen Verkehrsrechtsanwalt ein! Dieser übernimmt für Sie die komplette Schadenregulierung und sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Als spezialisierter Verkehrsanwalt nehmen wir Ihnen Mühe und die Arbeit mit der Unfallschaden regulierung ab. Geben Sie über unser Online-Formular schnell und unkompliziert alle nötigen Infos an uns weiter und wir kümmern uns darum, dass Ihr Schaden vollständig ersetzt wird.
Wurden Sie im Unfall verletzt, hat der Unfallverursacher Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung ist nicht gesetzlich geregelt und hängt von der Dauer der Schmerzen sowie persönlichen Lebensumständen ab. Ein professioneller Verkehrsanwalt kann Ihnen im Zuge der Schadenregulierung bei einem Unfall hierüber jedoch Auskunft geben und helfen, den Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen.
So einfach funktioniert es mit Verkehrsrechtsanwalt Büttgenbach
Verfallen Sie bei einem Unfall nicht in Panik! Sammeln Sie Beweise (Fotos etc.), schreiben Sie einen Unfallbericht und lassen Sie diesen schriftlich vom Unfallgegener bestätigen.
Für eine unkomplizierte und schnelle Schadenregulierung übermitteln Sie unserer Kanzelei Ihren Unfall ganz einfach online. Hierfür sind nur wenige Angaben nötig.
Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner im Falle eines Unfalls zur Seite! Wir sind Spezialisten des Verkehrsrechts und kennen uns mit der Schadenregulierung bei Unfällen bestens aus.
Lehnen Sie sich zurück! Unsere Verkehrsrechtskanzlei übernimmt von hier an. Wir setzen und mit der gegenerischen Versicherung auseinander und ersparen Ihnen so Zeit und Aufwand.
Der Schaden wird in kürzester Zeit reguliert. Sie entscheiden sich dabei, ob Ihr Fahrzeug repariert wird oder Sie das Geld für die Anschaffung eines gleichwertigen Wagens erhalten möchten.
Sind Sie unverschuldet Teil eines Unfalls geworden, trägt die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt stets die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wer keine Schuld hat, muss folglich nicht zahlen. Als unverschuldete Unfallpartei sollten Sie sich deshalb immer schnellstmöglich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen, sodass für Sie keine Kosten entstehen.
Haben Sie dagegen eine Teilschuld am Unfall, werden auch die Anwaltskosten demenstprechend anteilig berechnet. Sie müssen der gegenerischen Partei den Anteil der Rechtsanwaltskosten erstatten, für den Ihnen laut Haftungsquote die Schuld zugeschrieben wird.
Sind Sie Geschädigter eines Unfalls, stehen Ihnen meist mehr Rechte und Ansprüche zu, als Sie zunächst vermuten bzw. Ihnen die Versicherung der gegenerischen Partei weismachen will. Als erfahrener Verkehrsanwalt übernimmt unsere Kanzlei daher die gesamte Schadenregulierung bei einem Unfall zu Ihren Gunsten, undzwar zügig, objektiv und komfortabel! Wir ersparen Ihnen Zeit, Mühen und Ärger, indem wir uns um die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung kümmern und Schmerzensgeld durchsetzen.
Kontaktieren Sie uns sogleich, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden oder Fragen zur Schadenregulierung haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehe ich gerne zur Verfügung.