Rechtsanwalt Siegburg

Einvernehmliche Scheidung

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Die einvernehmliche Scheidung

 

Für viele scheidungswillige Paare ist die einvernehmliche oder einverständliche Scheidung der angestrebte Idealfall. Sie erscheint besonders attraktiv, weil die Parteien in diesem Fall mit einem Anwalt auskommen. Ebenso lässt sich Zeit sparen, wenn das Scheidungsverfahren einvernehmlich durchgeführt werden kann. Probleme können dann entstehen, wenn weniger Einvernehmen besteht, als die Parteien angenommen haben. Muss später ein weiterer Anwalt hinzukommen, kann sich das gesamte Scheidungsverfahren erheblich verzögern und verteuern. Deshalb ist es wichtig, die Voraussetzungen für die einverständliche Scheidung zu kennen.

Die wichtigsten Punkte in Kürze

Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung kann den scheidungswilligen Parteien einen Kosten- und Zeitvorteil bringen. Da Einigkeit über die Scheidung selbst und die Scheidungsfolgen besteht, kommt das Paar mit einem Anwalt aus. Weitere rechtliche Auseinandersetzungen über Folgen wie Zugewinn oder Unterhalt bestehen nicht. Regelmäßig wird weiterhin der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

 

Über die Begrifflichkeit einvernehmliche oder einverständliche Scheidung gibt es häufig Missverständnisse. In gewisser Weise sind die meisten Scheidungen einvernehmlich, wenn am Ende im Scheidungstermin die Zustimmung zur Scheidung erfolgt. Bei der einvernehmlichen Scheidung besteht die Besonderheit, dass von Anfang an mit dem Scheidungsantrag Einigkeit über Scheidungsfolgen und die Scheidung selbst besteht. Obwohl im Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht, können bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Parteien mit einem Anwalt auskommen. Eine Partei wird dabei anwaltlich vertreten und stellt den Scheidungsantrag, dem die andere Partei im Scheidungstermin zustimmt. Diese Zustimmung lässt sich ohne Rechtsanwalt erteilen. Die einverständliche Scheidung ist keine seltene Angelegenheit. Viele Betroffene streben sie an, um Kosten zu sparen und möglichst schnell geschieden zu werden.

Welche Voraussetzungen hat die einverständliche Scheidung?

 

Zunächst müssen sich beide Parteien darüber einig sein, dass die Ehe aufgelöst wird.

Es besteht kein Streit über eine Folgesache. Damit sind keine streitigen Punkte mehr vor dem Familiengericht zu klären.

Deshalb müssen folgende Punkte unbedingt geregelt sein:

 

  • Elterliche Sorge für gemeinsame Kinder
  • Umgang und Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern
  • ein möglicher Ehegattenunterhalt
  • Aufteilung von Ehewohnung und Hausrat

 

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Trennungsjahr ist normalerweise nicht möglich. Das Gesetz sieht den Verzicht auf ein Trennungsjahr nur unter außergewöhnlichen Umständen vor. Diese Frage ist dabei unabhängig von der Einvernehmlichkeit bei der Scheidung zu klären.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen gewisse Punkte geregelt werden.

Wie lassen sich die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung schaffen?

 

Bei manchen Ehen existieren von vornherein kaum streitige Punkte. Möglicherweise fällt der Zugewinnausgleich aus, weil die Parteien entsprechende Vereinbarung getroffen haben oder aber keine relevanten Vermögensunterschiede bestehen. Sind aus der Ehe keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen, fallen bereits erhebliche Diskussionspunkte weg. Insgesamt können scheidungswillige Paare durch notarielle Vereinbarungen – einen nachträglichen Ehevertrag – die besten Voraussetzungen dafür schaffen, einvernehmlich geschieden zu werden. Eine einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich ist möglich, wenn die Parteien durch eine notarielle Vereinbarung auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Allerdings darf bei diesem Verzicht keine Partei unangemessen benachteiligt werden.

Wie läuft eine Scheidung im Einvernehmen ab?

Die einvernehmliche Scheidung ist vom Ablauf her übersichtlich:

Das Trennungsjahr ist auch bei einer einvernehmlichen Scheidung die wichtigste Voraussetzung. Mit seinem Ablauf kann ein Anwalt für eine Partei den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Für die Einreichung dieses Antrags besteht eine Anwaltspflicht. Da sich die Parteien über alles einig sind, wird das Gericht je nach Geschäftsordnung und Arbeitsbelastung relativ schnell einen Scheidungstermin anberaumten können. Dabei stimmt der andere Ehepartner, der den Antrag nicht eingereicht hat, diesem zu. Seine Zustimmungserklärung kann er ohne Anwalt abgeben. Je nachdem, ob die Parteien den Versorgungsausgleich vorher ausgeschlossen haben oder dieser noch ansteht, führt das Gericht lediglich den Versorgungsausgleich durch. Damit ist die Scheidung vollzogen.

Hat diese Form der Scheidung besondere Vorteile?

Sie ist eine sehr kostengünstigere Variante der Scheidung. Da nur ein Anwalt benötigt wird, werden die Kosten für einen zweiten Anwalt eingespart. Ebenso sparen die Parteien Zeit. Die einverständliche Scheidung kann im Gegensatz zu einer streitigen schneller vollzogen werden, da etwaige streitige Punkte nicht vor dem Gericht verhandelt werden müssen.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es wird nur ein Anwalt tätig. Dieser kann aber nicht beide Parteien gleichzeitig vertreten, weil das anwaltliche Standesrecht eine solche Doppelvertretung verbietet. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist eine Partei anwaltlich vertreten, die andere nicht.

Kann eine einvernehmliche Scheidung Nachteile haben?

Wenn die einverständliche Scheidung wie geplant durchgeführt wird, hat sie keine offensichtlichen Nachteile. Schwierig kann die rechtliche Situation dann werden, wenn die Parteien am Ende doch feststellen müssen, dass sie streitige Punkte übersehen haben. In diesem Fall wird sich der bisher nicht anwaltlich vertretene Ehegatte ebenfalls einen Anwalt suchen. Das kostet Zeit. Der neue hinzugekommene Rechtsanwalt wird sich erst in den Sachverhalt einarbeiten müssen. Ebenso entstehen zusätzliche Kosten für den zweiten Anwalt.

Ebenso kann die Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung je nach individueller Sachlage etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Parteien müssen in der Lage sein, miteinander zu sprechen und gegebenenfalls auch durch nachträglichen Ehevertrag bestimmte potenzielle Streitpunkte erledigen können. Vielleicht ist es in manchen Fällen nicht im Interesse einer Partei, möglichst schnell geschieden zu werden.

Eine einvernehmliche Scheidung bedarf einer gründlichen Vorbereitung.

Potenziell bieten gemeinsame Kinder häufig Aufhänger für streitige Auseinandersetzungen rund um die elterliche Sorge und den Umgang. Normalerweise ändern Trennung und Scheidung nichts an dem gesetzlichen Regelfall der gemeinsamen elterlichen Sorge. Es kann aber durch die Verschiebung der elterlichen Lebensverhältnisse dazu kommen, dass es im Sinne des Kindes ist, einem Elternteil die elterliche Sorge vollständig zu übertragen. In den meisten Fällen lassen sich solche Regelungen nicht leicht einvernehmlich treffen.

Manche scheidungswillige Paare überschätzen ihre Fähigkeit, ein Einvernehmen zu finden. Es ist zwar nicht die Regel, aber häufig finden Paare mit annähernd ausgeglichenen finanziellen Verhältnissen der einzelnen Beteiligten schneller zu einer einvernehmlichen Scheidung als solche, bei denen große Unterschiede im Einkommen bestehen. Hat einer der Ehepartner wesentlich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, gewinnen Fragen zum Unterhalt für ihn eine existenzielle Bedeutung. Hier stellt sich dann häufig auch die Frage nach dem nachehelichen Unterhalt. Das ist ebenfalls ein Aspekt, der vielfach vom Gericht geregelt werden muss, weil die Parteien kein Einvernehmen finden.

Im Einzelfall kann die Beschränkung auf einen Anwalt dazu führen, dass eine Partei auf eigene Rechtsansprüche verzichtet. Aus Unkenntnis oder Unsicherheit werden dann berechtigte Ansprüche nicht geltend gemacht. Bei einer einverständlichen Scheidung sollte es deshalb selbstverständlich sein, dass die Parteien auch in dieser Hinsicht weiterhin achtsam miteinander umgehen können.

Wer sich mit einigen einvernehmlichen Regelungen nicht sicher fühlt, sollte sich unbedingt ebenfalls rechtsanwaltlich beraten lassen. Die einverständliche Scheidung ist kein Muss und kann in manchen Fällen nicht gelingen. Die Kosten allein sollten kein Argument sein, auf eine eigene anwaltliche Vertretung zu verzichten. Prozesskostenhilfe und Vereinbarungen mit manchen Rechtsanwälten über die Möglichkeit einer ratenweisen Abzahlung von Rechtsanwaltsgebühren ermöglichen es jeder Partei, von einem Anwalt beraten und vertreten zu werden.

Im Zweifelsfall kann auch bei den vorbereitenden außergerichtlichen Verhandlungen die anwaltlich nicht vertretene Partei einen Anwalt hinzuziehen, um ihre rechtlichen Interessen gewahrt zu wissen.

Was sind die Kosten der einvernehmlichen Scheidung und wer trägt sie?

 

Die Kosten für die einvernehmliche Scheidung setzen sich wie bei jeder Scheidung aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen. Die Besonderheit bei dieser Scheidungsfolgen besteht darin, dass nur ein Anwalt notwendig ist. Meistens vereinbaren die Beteiligten, dass sie sich die Kosten für diesen einen Anwalt am Ende teilen. Damit kommt jeder Beteiligte mit hälftigen Anwaltskosten aus. Auch die anfallenden Scheidungskosten beim Gericht entfallen bei der einvernehmlichen Scheidung je zur Hälfte auf die Beteiligten. Der meist nur kurze und schnelle Gerichtstermin bei einvernehmlicher Scheidung beeinflusst regelmäßig auch die Gerichtsgebühren positiv. Ausgangspunkt für die Kostenberechnung ist der jeweilige Verfahrenswert. Manche Scheidungen können bereits zu 800 EUR einvernehmlich durchgeführt werden. Durchschnittlich dürften die Kosten aber bei etwa 2000 EUR liegen.

Wie lange dauert die einverständliche Scheidung?

Im Vergleich mit einer streitigen Scheidung lässt sich die Verfahrensdauer bei der einverständlichen Scheidung verkürzen. Selbst wenn noch über den Versorgungsausgleich zu entscheiden ist, können die Parteien nach drei Monaten beantragen, den Versorgungsausgleich abzutrennen. So wird eine zügige Scheidung in einem kurzen Zeitraum möglich. Diese Abtrennung des Versorgungsausgleichs ist regelmäßig nur bei der einverständlichen Scheidung möglich. In streitigen Scheidungsverfahren wird die Scheidung erst ausgesprochen, wenn die weiteren streitigen Folgesachen geklärt sind. Die einverständliche Scheidung ist deshalb von besonderem Vorteil, wenn einer oder beide Parteien sich neu binden und/oder den Lebensabschnitt der gemeinsamen Ehe schnell hinter sich bringen wollen.

Verfahren beim Antrag zum alleinigen Sorgerecht

Es gelten keine Besonderheiten, wenn es um die elterliche Sorge und den Umgang für gemeinsame Kinder geht. Die Aspekte elterliche Sorge, Umgang und Unterhaltspflichten für Kinder gehören zu denen, die bereits geklärt sein müssen, bevor die einverständliche Scheidung infrage kommt. Auch diese Art der Scheidung ändert regelmäßig nichts an der gemeinsamen elterlichen Sorge.

 

Wie lässt sich Einvernehmen bei anfänglich noch vorliegenden streitigen Punkten erreichen?

 

Eine Mediation kann ein guter Lösungsansatz für eine einvernehmliche Scheidung darstellen.

Viele Noch-Paare wünschen sich eine einverständliche Scheidung. Sie sehen anfänglich aber häufig Probleme in noch verbliebenen Streitpunkten. Wenn beide Parteien ernsthaft daran interessiert sind, sich einvernehmlich scheiden zu lassen, könnte eine Mediation einen guten Lösungsansatz bieten. Auch sie kostet Geld, dennoch kommen die Parteien im Regelfall mit weniger Kosten aus, wenn sie mithilfe einer Mediation zu einer einvernehmlichen Scheidung finden.

 

In der Gesamtbetrachtung ist die streitige Scheidung teurer als Mediation und einverständliche Scheidung zusammen. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann die Mediation außerdem dazu beitragen, eine tragfähige Grundlage für die weitere Kommunikation zwischen den Eltern und den Kindern zu schaffen. Eltern müssen regelmäßig auch nach der Scheidung zum Wohle ihrer Kinder gemeinsam Entscheidungen treffen und sich gemeinschaftlich um diese kümmern.

 

Insgesamt gilt, dass es immer von Vorteil ist, noch bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln, bevor es mit der Scheidung vor Gericht geht. Streitige Punkte mit dem Familienrichter entscheiden zu lassen, führt zu Mehrkosten und benötigt Zeit.

Mit einem erfahrenen Familienrechtsanwalt an Ihrer Seite ist die einverständliche Scheidung besonders einfach. Gleich, ob Sie uns für die anwaltliche Vertretung beim Scheidungsantrag beauftragen oder außergerichtlich für die frühzeitige Regelung der Scheidungsfolgen, wir sind familienrechtlich kompetente und umsichtige Ansprechpartner.

Nachdem Rechtsanwalt Markus Büttgenbach sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität absolvierte, tätigte er sein Referendariat im Bereich des Oberlandesgericht Köln.
Im Zuge seiner offiziellen Zulassung als Rechtsanwalt ist er seit 2017 an sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses von Fachanwaltslehrgängen sowie seinen jährlichen Teilnahmen an zahlreichen Fortbildungen hat sich Markus Büttgenbach als
Spezialist für Familien-, Verkehrs- sowie Vertragsrecht einen namhaften Ruf erarbeitet.