Rechtsanwalt Parkverbot Siegburg

Halte- & Parkverbot - Hier sollten Sie Ihr Auto besser nicht abstellen!

Rechtsanwalt Markus Büttgenbach
Bußgeld - Ordnungswidrigkeit - Fahrverbot - Führerscheinverlust

Rechtsanwalt Parkverbot Siegburg: Regeln beim Parken

Bußgeldbescheid erhalten? Punkte & Fahrverbot drohen?

Insbesondere in deutschen Großstädten kann es oftmals schwierig werden, einen Parkplatz zu finden, der nicht mehrere Kilometer vom eigentlichen Ziel entfernt liegt. Daher gehen deutsche Autofahrer immer wieder das Risiko ein, erwischt zu werden und verstoßen gegen die Vorschriften des Haltens und Parkens.

Meist wird das bestraft, denn Beamte der Verkehrsüberwachung sind zahlreich in Städten unterwegs, um Parksünder zu sanktionieren. Auch wenige Minuten können bereits ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer bedeuten. Doch viele Autofahrer verstoßen auch unabsichtlich gegen die deutschen Regeln beim Parken. Denn viele Halte- und Parkverbote werden nicht durch Schilder kommuniziert, sondern müssen gekannt werden.

So darf beispielsweise nicht direkt vor einer Ampel oder einem Zebrastreifen geparkt werden. Auch an engen Kurven und in sehr schmalen Straßen gilt häufig ein Parkverbot, ohne dass ein Schild darauf hinweist.

Es gibt viele weitere Vorschriften, die als Wissen vorausgesetzt werden. Meist würde aber auch kein Autofahrer auf die Idee kommen, an diesen Stellen zu parken. Dass der Rettungsstreifen auf einer Autobahn keine Parkbucht ist, sollte doch jedem Führerscheininhaber klar sein.

An anderen Stellen ist klar ausgeschildert, wann und wie lange an dieser Stelle geparkt werden darf. So gibt es Schilder, die auf Behinderten-, Motorrad- oder Frauenparkplätze hinweisen. Auch sind viele Parkplätze zeitlich begrenzt.

Zudem muss darauf geachtet werden, was als Bezahlung und Nachweis verwendet wird: Parkausweis, Parkscheibe, Parkschein oder gar nichts – es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Mittlerweile kann sogar über das Handy ein Parkschein gezogen werden. Das Praktische am digitalen Parken ist, dass das Smartphone seinen Besitzer darüber informiert, wenn die Parkuhr abläuft und automatisch „auscheckt“, wenn der Parkplatz verlassen wird. So muss nur die Zeit bezahlt werden, die der Parkplatz tatsächlich genutzt wird.

 


Beachten Sie die Einspruchsfrist!

Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten haben, bleiben Ihnen nur 14 Tage,
um Einspruch einzulegen.

Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig – und damit nicht mehr angreifbar. Möchten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, sollten Sie deshalb keine Zeit verlieren.

Halte- und Parkverbot, Parken mit und ohne Parkschein und Parkscheibe

Im Halteverbot geparkt

Halteverbote finden sich hauptsächlich in Großstädten. Hier ist die Dichte an Fahrzeugen ohnehin schon hoch und jede Behinderung kann weitere Verzögerungen herbeiführen.

Es muss jedoch zwischen dem eingeschränkten und absoluten Halteverbot unterschieden werden. In einer eingeschränkten Halteverbotszone darf gehalten, jedoch nicht geparkt werden. Sie dürfen sich also 3 Minuten lang mit Ihrem Fahrzeug in diesem Bereich aufhalten.

Anschließend müssen Sie jedoch weiterfahren. Im absoluten Halteverbot gibt es dagegen keinerlei Ausnahme – jedes Halten stellt eine potentielle Behinderung dar.

Im Parkverbot geparkt

Parkverbote gelten überall da, wo ein parkendes Auto andere Verkehrsteilnehmer behindern könnte. Viele solcher Verbote sind ausgeschildert, sodass Sie genau erkennen, wer hier parken darf und wie lange.

Denn häufig gilt zwar ein Parkverbot, jedoch dürfen Anwohner oder Menschen mit Schwerbehindertenausweis dennoch parken.

Auch herrscht an vielen Stellen ein Parkverbot, ohne dass ein Schild explizit darauf hinweist. Diese Regeln sollten jedem Autofahrer bekannt sein, um ein Knöllchen oder den Abschleppdienst zu vermeiden.

 

Ohne Parkschein geparkt

Insbesondere in großen Städten ist der Parkraum knapp, sodass viele Parkplätze gebührenpflichtig sind. Um das eigene Auto zu parken, muss oftmals ein Parkschein an einem Parkautomat gezogen werden.

Dieser muss dann gut sichtbar auf dem Armaturenbrett platziert werden. Parken Sie ohne Parkschein oder überziehen Sie die maximal erlaubte Parkdauer, droht Ihnen ein Bußgeld. Hierbei handelt es jedoch in der Regel um ein geringes Verwarnungsgeld.

Verkehrsbeamte dürfen Sie sogar kostenpflichtig abschleppen lassen, wenn Sie anderen Fahrzeugen den Parkplatz wegnehmen.

 

Ohne Parkscheibe geparkt

Auf bestimmten Parkplätzen wird keine Gebühr fällig, jedoch muss sich hier an die maximal Parkdauer gehalten werden. Da nicht überprüft werden kann, wie lange ein Fahrzeug bereits auf dem Parkplatz steht, werden Parkende hier zur Verwendung einer Parkscheibe verpflichtet.

Diese muss stets auf eine volle oder halbe Stunde gestellt werden und gibt an, seit wann Sie diesen Parkplatz bereits nutzen. Insbesondere das Parken auf Supermarkt- und Kundenparkplätzen erfordert meist eine Parkscheibe. Hier weisen oft auch Schilder an der Einfahrt auf die maximale Parkdauer und die drohenden Gebühren bei Nichtbeachtung hin.

Einige Supermärkte oder Einkaufspassagen verlangen dagegen Parkgebühren auf ihren eigenen Parkplätzen. Die Höhe kann von den Betreibern individuell festgelegt werden und fällt deshalb oftmals sehr hoch aus.

Insbesondere in Großstädten verpachten Supermärkte häufig ihre Parkflächen an private Betreiber, die diese dann bewachen und sicherstellen, dass nur Kunden des Marktes tatsächlich hier parken. Wenn der Aufwand zu groß ist, um Sie aufzusuchen, darf Ihr Wagen ohne Weiteres abgeschleppt werden.

 

Wir verteidigen Sie als Anwalt für Ordnungswidrigeiten

Es gibt viele Gründe, warum Bußgeldvorwürfe anfechtbar sind: Falsche Beschilderungen oder Messungen, fehlerhafte Auswertung, ungeschulte Messbeamte, fehlende oder abgelaufene Eichprotokolle, unregelmäßig gewartete Blitzer, versäumte Fristen etc. Dennoch wird ein Großteil aller Bußgelder nach Messungen durch Radar-, Lichtschranken- oder Lasertechnik akzeptiert und bezahlt. Ursachen hierfür sind das eigene Schuldbewusstsein, mangelndes Wissen um Alternativen oder die Angst vor zusätzlichen Anwaltskosten und langwierigen Gerichtsprozessen. Viele Betroffene zahlen Bußgelder und erhalten Punkte in Flensburg – ohne zu wissen, dass dies verhindert werden kann.

Lassen Sie deshalb Ihr Bußgeldverfahren immer prüfen!

Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot?

Inhalts- oder Formfehler können einen Bußgeldbescheid unwirksam machen – dies ist bei jedem 3. Bußgeldbescheid der Fall!

Doch nicht jeder Formfehler begründet dies. Eine fehlende Unterschrift etwa genügt nicht für einen erfolgreichen Einspruch, da die maschinell erstellten Dokumente auch ohne Unterschrift gültig sind. Ein Buchstabendreher im Namen des beschuldigten Fahrers reicht ebenso regelmäßig nicht aus.

Auch ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Anhörung kann gültig sein. Es bedarf nicht immer der zusätzlichen Ermittlungsarbeit, gerade dann, wenn die Beweismittel aussagekräftig genug sind.

Anders hingegen kann dies aussehen, wenn etwa die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, die Sanktionen nicht aufgeführt sind oder keine Beweismittel genannt werden. Im Zweifel muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden, ob ein Formfehler den Bußgeldbescheid ungültig macht.

1. Unterlagen einreichen

Reichen Sie uns Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid möglichst schnell ein.

2. Vorwurf prüfen

Wir prüfen Ihren Fall schnellstmöglich und bewerten, was genau wir in Ihrem Fall tun können.

3. Recht durchsetzen

Wir streben die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens an oder versuchen das ursprüngliche Strafmaß zu reduzieren.

Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot?

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Doch nicht jeder Formfehler begründet dies. Eine fehlende Unterschrift etwa genügt nicht für einen erfolgreichen Einspruch, da die maschinell erstellten Dokumente auch ohne Unterschrift gültig sind. Ein Buchstabendreher im Namen des beschuldigten Fahrers reicht ebenso regelmäßig nicht aus.

Auch ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Anhörung kann gültig sein. Es bedarf nicht immer der zusätzlichen Ermittlungsarbeit, gerade dann, wenn die Beweismittel aussagekräftig genug sind.

Anders hingegen kann dies aussehen, wenn etwa die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, die Sanktionen nicht aufgeführt sind oder keine Beweismittel genannt werden. Im Zweifel muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden, ob ein Formfehler den Bußgeldbescheid ungültig macht.