Jede Werkstatt kennt das: Ein Kunde hatte einen unverschuldeten Unfall und lässt sein Fahrzeug bei Ihnen reparieren. Natürlich erwartet er als Service auch die Unfallregulierung der Angelegenheit gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung – ein Service, für den Sie nichts berechnen können, der mitunter langwierig ist und Sie von Ihrem Kerngeschäft abhält.
Die Lösung: Wir übernehmen die Unfallregulierung ohne Kosten für Sie oder Ihre Kunden, denn unsere Gebühren trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung!
Wir stellen Ihnen ein Formular und eine Vollmacht zur Verfügung. Beides füllt Ihr Kunde in wenigen Minuten aus und wir erledigen den Rest. Wir klären den Sachverhalt mit Ihrem Kunden, erledigen die Korrespondenz mit der Versicherung und treten dabei als erfahrene Verkehrsrechtkanzlei mit dem notwendigen Nachdruck auf.
So erreichen wir in der Regel eine schnelle und problemlose Regulierung gegenüber den Versicherern.
Resultat: Sie kommen schneller an Ihr Geld, der Kunde ist zufrieden und Sie haben eine spürbare Arbeitsentlastung
Geben Sie die Unfallregulierung gegenüber der Versicherung kostenlos an uns ab und haben Sie endlich wieder mehr freie Kapazitäten für weitere Kunden. Indem wir die Schadensregulierung übernehmen, wird Ihnen der langwierige Prozess und somit Stress und zusätzlicher Aufwand erspart. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Spezialisten des Verkehrsrecht und die Regulierung ist unkompliziert und zügig geschehen!
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns jetzt an und wir erklären Ihnen unseren Service sowie Ihre Vorteile gerne ausführlich!
Wer unverschuldet Teil eines Unfalls wird, kann beruhigt sein: Die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt hat stets die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu tragen. Wer also keine Schuld am Unfall hat, muss nicht zahlen. Daher sollten sich unverschuldete Unfallopfer schnellstmöglich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen, damit für Sie keine Kosten entstehen.
Tragen die Beteiligten eine Teilschuld am Unfall, so werden die Anwaltskosten auch anteilig berechnet. Der anderen Partei muss der Anteil der Rechtsanwaltskosten erstattet werden, für den die Person laut Haftungsquote die Schuld zugeschrieben wird.
Sie sollen die Unfallregulierung für einen Kunden mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernehmen, doch Ihnen fehlt die Zeit hierzu? Geben Sie die Schadensregulierung an einen professionellen Verkehrsrechtsanwalt ab! Dieser übernimmt sowohl die Kommunikation mit den Geschädigten als auch der Versicherung, sodass Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und Ihnen Zeitaufwand und Stress erspart bleiben. Denn einem kompetenten Anwalt gelingt es, die Regulierung schnell und unkompliziert abzuwickeln, wodurch nicht nur Ihr Kunde zufrieden ist, sondern Sie auch schneller Ihr Geld erhalten. Die Kosten für diese Dienstleistung werden dabei von der gegnerischen Versicherung getragen!
Über unser Online-Formular geben Sie schnell und unkompliziert alle nötigen Infos an uns weiter.
Das Formular sowie die entsprechende Vollmacht müssen von Ihrem Kunden persönlich unterschrieben werden.
Wir übernehmen die Kommunikation mit den Unfallgeschädigten sowie der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Die Schadenregulierung erfolgt schnellstmöglich und problemlos, sodass Sie zügig Ihr Geld erhalten.
Lassen Sie sich nicht von langwierigen Prozessen der Unfallregulierung von Ihrem Kerngeschäft abhalten! Als zuverlässiger Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernehmen wir für Sachverständige und Werkstätten schnell und unkompliziert die gesamte Abwicklung. Das bedeutet für Sie: Weniger Stress und Aufwand, dafür mehr Zeit und Geld!
Kontaktieren Sie jetzt unsere Verkehrsrechtskanzlei – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehe ich gerne zur Verfügung.