Bußgeldbescheide können für jeden Verkehrsteilnehmer eine unangenehme Überraschung darstellen und weitreichende Konsequenzen haben. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht in Siegburg stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihnen in allen Belangen rund um Bußgeldverfahren kompetente Unterstützung zu bieten.
Erfahren Sie mehr darüber, wie ich Ihnen helfen kann, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen und Ihre Interessen effektiv zu vertreten.
Wenden Sie sich daher unbedingt frühzeitig an uns, bevor Sie irgendwelche Stellungnahmen, Aussagen oder Zahlungen vornehmen.
Ein Bußgeldbescheid kann hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot zur Folge haben. Dieser wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde bei begangenen Ordnungswidrigkeiten ausgestellt. Das Bußgeldverfahren gliedert sich in mehrere festgelegte Schritte, beginnend mit dem erfassten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, gefolgt von der Zustellung eines Anhörungsbogens und später des Bußgeldbescheids. Gegen letzteren kann Einspruch eingelegt werden, dessen Sinn und Form später erläutert werden. Nach Prüfung kann die Behörde den Bescheid zurücknehmen oder die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgeben. Diese kann in dem Fall dann weiter ermitteln oder ihn an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Dieses entscheidet schließlich über Freispruch oder eine mögliche Strafe wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Bei Erfolg des Einspruchs kann das Bußgeldverfahren auch – meist auf Kosten der Staatskasse – eingestellt werden.
Es gibt viele Gründe, warum Bußgeldvorwürfe anfechtbar sind: Falsche Beschilderungen oder Messungen, fehlerhafte Auswertung, ungeschulte Messbeamte, fehlende oder abgelaufene Eichprotokolle, unregelmäßig gewartete Blitzer, versäumte Fristen etc. Dennoch wird ein Großteil aller Bußgelder nach Messungen durch Radar-, Lichtschranken- oder Lasertechnik akzeptiert und bezahlt. Ursachen hierfür sind das eigene Schuldbewusstsein, mangelndes Wissen um Alternativen oder die Angst vor zusätzlichen Anwaltskosten und langwierigen Gerichtsprozessen. Viele Betroffene zahlen Bußgelder und erhalten Punkte in Flensburg – ohne zu wissen, dass dies verhindert werden kann.
Lassen Sie deshalb Ihr Bußgeldverfahren immer prüfen!
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben alle Bürger die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Rechtskraft des Bescheids ein.
Besonders erfolgversprechend ist ein Einspruch, wenn der Bußgeldbescheid Fehler in Inhalt oder Form aufweist. Sie können den Einspruch entweder selbst einreichen oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Siegburg hinzuziehen. Wir verfügen über die benötigten Kenntnisse auf diesem Gebiet und können Sie kompetent beraten und vertreten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Bescheid Fehler enthält, ist die Beratung durch einen Anwalt in jedem Fall ratsam. Auch die gutachterliche Überprüfung der Bußgeldmessung können wir Beauftragen.
Auch bei fehlerfreien Bußgeldbescheiden kann sich ein Einspruch lohnen. Zum Beispiel können Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen angezweifelt, Fahrverbote umgangen sowie Bußgelder und Punkte reduziert werden.
Eine exakte Angabe zur Dauer der Zustellung eines Bußgeldbescheids ist schwierig, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt.
In den meisten Fällen vergehen zwischen der Tat und der Zustellung etwa zwei bis drei Wochen. Es kann jedoch auch zu längeren Verzögerungen kommen. Dies kann beispielsweise auf technische Gründe zurückzuführen sein, wie die längere Auswertung bei stationären Radargeräten im Vergleich zu mobilen Geräten. Auch unvorhergesehene Umstände wie eine Krankheitswelle bei der zuständigen Behörde können zu Verzögerungen führen.
In manchen Situationen kann es sogar bis zu drei Monate dauern, bis der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Verjährungsfrist erreicht, und somit verliert der Bescheid seine Gültigkeit. Es ist daher wichtig, geduldig zu bleiben und die Zustellung abzuwarten, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid beträgt normalerweise drei Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die Behörde den Bescheid zustellen, sonst entfallen die Sanktionen.
Die Verjährungsfrist kann jedoch unter bestimmten Umständen unterbrochen werden, wie z.B. bei Versendung eines Anhörungsbogens, Vernehmung des Betroffenen oder Einleitung eines Verfahrens.
Für Verkehrsdelikte gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Alkoholfahrten verjähren frühestens nach sechs Monaten, während bei einem Promillewert von 1,1 oder höher eine Straftat vorliegt, die nach drei Jahren verjährt.
Es ist wichtig, den Zeitpunkt der Zustellung des Bescheids zu beachten. Wenn Sie den Brief erst nach Ablauf der Verjährungsfrist lesen, hat dies keinen Einfluss auf die Verjährung.
Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kompetent zur Seite. Ob es um Bußgeldfragen, den Entzug des Führerscheins, Fahrverbote oder Haftungsfragen geht – ich unterstütze Sie umfassend.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um mögliche Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Sie möchten gegen ein Fahrverbot angehen oder Einspruch gegen Punkte erheben? Nur mit dem Beistand eines Rechtsanwalts haben Sie hier Aussicht auf Erfolg.
Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen hohe Strafen und eine Sperre der Fahrerlaubnis. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen unbedingt umgehend.
Sie haben wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid erhalten? Machen Sie erst einen Termin bei uns, bevor Sie dazu offiziell Stellung
Eine professionelle Hilfe nach Erhalt eines Bußgeldes erhalten Sie nur von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, der eine jahrelange Erfahrung vorweisen kann. Herr Rechtsanwalt Büttgenbach, prüft mit seinem Team umgehend alle Möglichkeiten für Sie und begründet den Einspruch.
Wir vertreten bundesweit Autofahrer, denen folgende Vertöße vorgeworfen werden:
Diese Vorwürfe sollten immer ernst genommen werden, da der Entzug des Führerscheins droht!
Wir wissen, wie man rechtswirksam Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt und welche Argumente dazu führen, dass die Vorwürfe fallen gelassen werden oder sich die in Aussicht gestellte Strafe deutlich verringert.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine erste, kostenfreie Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Lassen Sie die Frist nicht ungenutzt verstreichen.